Regierung des Tōyō no Teikoku
Form der Herrschaft
Das Tōyō no Teikoku wird nicht regiert im westlichen Sinne. Es besitzt keinen Premierminister, kein Parlament, keine Parteien. Die höchste Autorität ist die Kaiserin — nicht als Person, sondern als sakrale Gegenwart. Ihre Stellung ist nicht Ergebnis eines Prozesses, sondern Ausdruck einer Ordnung, die nicht begonnen wurde und nicht endet, sondern besteht.
Ihre Erleuchtete Majestät, Kaiserin Amateru Himeka, wird nicht gewählt und nicht ersetzt. Sie ist Zentrum, nicht Repräsentantin. Ihr Wille wird nicht debattiert, sondern gedeutet, geordnet und vollzogen.
Staatssymbole
Flagge | Wappen | Siegel |
Struktur der Verwaltung
Die Regierung des Reiches ist ein Hofapparat, kein Ministerrat. Entscheidungen entstehen aus einem Netzwerk kultisch definierter Ämter, deren Funktion nicht auf Macht, sondern auf Stimmigkeit und Zugehörigkeit beruht. Jeder Amtsträger spricht nicht für sich, sondern als Stimme eines Titels.
Die zentrale Verwaltung umfasst zehn festgelegte Funktionen, darunter:
- Sotoba no Koe – Stimme der Außenfläche
Zuständig für diplomatische Beziehungen und Handelskontakte. - Uchiwake no Michi – Pfad der inneren Teilung
Verantwortlich für innere Verwaltung, Kommunikation und Aufsicht. - Tentai no Wakeri – Verteilung der himmlischen Körper
Verwaltung von Finanzen, Ressourcen, Transportwegen und Versorgung. - Nugikake no Tō – Die angelegte Klinge ohne Ton
Koordination von Armee, Sicherheitsarchitektur und strategischer Verteidigung. - Yomiyaku no Wa – Kreis der Lesung
Zuständig für Deutung kaiserlicher Zeichen, Auslegung von Dekreten, rituelle Kontrolle. - Shizuka no Ma – Kammer der Stille
Überwacht Sprache, Bildpolitik und alle offiziellen Texte des Reiches.
Diese Ämter regieren nicht, sie tragen. Ihre Aufgabe ist es, das Bild des Reiches sichtbar zu machen, nicht zu verändern.
Besonderheit: Vertretung des Throns
Bei öffentlichen Zeremonien erscheint die Kaiserin oft nicht direkt, sondern durch Tsugimi Reha, Trägerin der Rolle Kao-no-Omote („Das Gesicht des Gesichts“). Sie spricht mit trainierter Stimme, trägt dieselbe Kleidung, und verkörpert, was nicht angesprochen wird.
Einflusssphären
Das Reich unterhält enge Bindungen zu mehreren autonomen Gebilden im Süden, den Yōnankoku. Diese Staaten gelten nicht als Teil des Reiches, doch sie übernehmen imperiale Riten, entsenden Tribut oder stimmen ihre Verwaltung auf das Kodexrecht des Kaiserreichs ab.
Die diplomatische Pflege dieser Ordnung liegt beim Amt Nan’in no Kashi („Brücke des Südsaums“).
Was ist das Kodexrecht?
Das Kodexrecht des Kaiserreichs ist keine Gesetzessammlung im westlichen Sinn, sondern ein geordnetes System von Schriftrollen, Auslegungen und Kommentaren, das über Generationen hinweg gewachsen ist. Es verbindet Ritus, Sprache und Fallurteile zu einer Struktur, die nicht verändert, sondern fortgeschrieben wird.
Es kennt keine Verfassung, sondern Bindung an Form, Ort und Anlass. Ein Urteil ist nur gültig, wenn es an der richtigen Stelle, im richtigen Ton und mit dem passenden Siegel ergeht.
Viele benachbarte Staaten lehnen sich in Teilen an das Kodexrecht an – nicht aus Zwang, sondern weil es Verlässlichkeit ohne Abhängigkeit bietet. Wer das Kodexrecht übernimmt, ordnet sich nicht unter, sondern tritt ein in ein lesbares Muster.
Bevölkerung des Tōyō no Teikoku
- Gesamtfläche: 2.173.112 km²
- Bevölkerung: 278.000.000
- Durchschnittliche Bevölkerungsdichte: ca. 128 Einw./km²
Verteilung (vereinfacht)
- Urban konzentriert: ca. 55 % leben in Städten oder geplanten Zonen
- Rituell-ländlich: ca. 30 % in organisch gewachsenen, aber verwalteten Siedlungen
- Sonderstrukturen: ca. 15 % in klösterlichen Bezirken, Grenzregionen, abgeschotteten Gebieten
Gesellschaftliches Selbstbild
- Der einzelne Mensch gilt nicht als statistische Einheit, sondern als Träger einer Rolle im Bild des Reiches.
- Es gibt keine „demografische Krise“, weil Alterung, Geburt und Bewegung nicht als Problem, sondern als Wandlungsphasen gelten.
- Migration wird nicht öffentlich debattiert, sondern als seltenes Phänomen kultisch oder diplomatisch geregelt.