Präambel
In den ehrwürdigen Hallen des Salonu Barışta, unter den Augen der Geschichte und im Schatten des großen Festes, das die Gaben der Erde und die Kunst der Menschen feiert, kommen die Unterzeichner dieses Vertrages zusammen. Die Büyük Sergiye, die Liga Freier Republiken und die Freie Irkanische Republik bekennen in diesem Moment ihren Willen zu Stabilität, gegenseitigem Respekt und klarer Verantwortung.
Artikel I — Respekt der Souveränität und Selbstbestimmung
Alle Vertragsparteien erkennen die souveräne Integrität und das Recht zur Selbstbestimmung der jeweils anderen an.
Keine Vertragspartei wird Handlungen unternehmen oder unterstützen, die die innere Ordnung einer anderen Vertragspartei untergraben.
Artikel II — Sicherheits- und Stabilitätszusagen
Die Freie Irkanische Republik verpflichtet sich, künftig keine nuklearen Machtdemonstrationen, weder außerhalb noch innerhalb ihres Staatsgebietes, durchzuführen.
Die Liga Freier Republiken verpflichtet sich, keine subversiven Aktivitäten oder Unterstützung oppositioneller Bewegungen in Irkanien zu dulden oder zu fördern und wird vertrauensbildend relevante Daten zur Verfügung stellen, um Transparenz und Zusammenarbeit zu stärken.
Die Büyük Sergiye erklärt sich bereit, als unabhängige Vermittlerin zwischen beiden Parteien zu wirken und bei Spannungen die Mitglieder der KATZE (Koalition Autonomer Territorien zur Zusammenarbeit und Entwicklung) zur Einberufung eines internationalen Schiedsverfahrens aufzurufen.
Artikel III — Wirtschaftliche und diplomatische Kooperation
Die Büyük Sergiye gewährt der Liga Freier Republiken bevorzugten Zugang zu ihren Seewegen und eröffnet Gespräche über gemeinsame Infrastrukturprojekte in der gemeinsamen Region.
Irkanien erhält Zugang zu bestimmten seltenen Rohstoffen und Technologien aus sergischen Beständen sowie das Recht auf gemeinsame Forschungsprojekte mit der Liga.
Die Liga Freier Republiken eröffnet Irkanien Konsultationsrechte in sicherheitspolitischen Foren zur konstruktiven Mitgestaltung.
Artikel IV — Kontrollmechanismen und Konsequenzen
Es wird eine jährliche Konferenz im Salonu Barışta unter rotierendem Vorsitz abgehalten.
Vertragsbrüche werden zunächst diplomatisch behandelt. Bei erwiesenem schwerwiegenden Verstoß behalten sich die übrigen Vertragsparteien kollektive Maßnahmen vor, die auch wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen umfassen können.
Im Falle eines Verstoßes durch eine Vertragspartei wird das internationale Schiedsgericht der KATZE angerufen.
Alle Vertragsparteien bekennen sich dazu, dass ein erneuter bewaffneter Konflikt zwischen der Büyük Sergiye und der Liga Freier Republiken ausgeschlossen werden soll und verpflichten sich zu kontinuierlichem Dialog, um politische Differenzen ausschließlich auf friedlichem Wege zu klären.
Artikel V — Symbolik und Dauer
Der Vertrag tritt mit der feierlichen Unterzeichnung in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit gültig.
Er trägt den Beinamen „Erklärung von Karakent“ als Sinnbild dafür, dass Worte und Vernunft die Waffen endgültig verdrängen sollen.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, den Vertrag öffentlich zu verkünden und als Zeichen der Stärke und Weitsicht zu präsentieren.
Artikel VI — Gemeinsame Manöver
Die Vertragsparteien vereinbaren, gemeinsame Manöver durchzuführen. Diese sollen irkanische, sergische und liga-Kräfte umfassen und in regelmäßigen Abständen stattfinden.
Die Manöver dienen ausschließlich dem gegenseitigen Lernen, der Vertrauensbildung und der praktischen Zusammenarbeit.
Der Einstieg soll bewusst klein gewählt werden, beispielsweise in Form gemeinsamer Patrouillenboot-Übungen, und schrittweise erweitert werden.
Eine Dokumentation und Auswertung dieser Manöver erfolgt gemeinschaftlich
Gegeben zu Karakent, unter den Sternen des 20. März 2025.
In irkanischer Zeitrechnung: 12. Metmond 2448 iÞaar Irkania
Nach muslimischem Kalender: 18. Sha'ban 1446 n.H.
Unterschriften:
Für die Büyük Sergiye:Seine Majestät, Malik Murad IV.Esra Serg, Tochter des Königs, Reîs Efendi
Für die Liga Freier Republiken:Pari Mallayay, Kommissarin für äußere Angelegenheiten
Für die Freie Irkanische Republik:Alrun Amalbalde, Marschallin der Republik